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Gemeindeversammlung

Stimmbeteiligung an Gemeindeversammlungen von 1978-2023

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, wählt die politischen Vertreter und beschliesst folgende Punkte:

  • Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
  • Voranschlag der Laufenden Rechnung, Anlage der ordentlichen Gemeindesteuer
  • Rechnung
  • Ausgaben über 50'000.-
  • bei Gemeindeverbänden Ein- und Austritt sowie Reglemete, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
  • Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung

Auf Gemeindeebene sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, stimmberechtigt.

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